Service Apotheke Plattform
1.1 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Service Apotheke Plattform
1.2 Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nicht, unabhängig davon, ob Service Apotheke diese ausdrücklich abgelehnt hat.
1.3 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apothekeninhaber“ gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.
1.4 Die aktuelle Version kann jederzeit unter team@ ServiceApotheke.tech/agb eingesehen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.
Service Apotheke wird für die Dauer dieses Vertrags ausschließlich als Handelsvertreter des Auftraggebers tätig. Service Apotheke handelt dabei mit Abschlussvollmacht und ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers Dienstverträge mit approbierten Apothekerinnen und Apothekern, Pharmareferenten, Coaches und Angehörigen artverwandter Berufsgruppen (im Folgenden: „Dienstleister“ genannt) zu vermitteln und abzuschließen. Service Apotheke handelt dabei im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmeregelung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZAG ausschließlich im Namen des Auftraggebers.
3.1 Dieser Vertrag kommt mit der Registrierung des Auftraggebers auf der Webseite von Service Apotheke unter ServiceApotheke.tech und dem Absenden des Registrierungsformulars zustande. Der Auftraggeber bestätigt damit, dass er diese AGB und die Datenschutzbestimmungen gelesen hat und akzeptiert.
3.2 Service Apotheke hat ausschließlich die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Service Apotheke agiert einseitig als dessen Handelsvertreter und nicht im Auftrag oder Interesse der Dienstleister. Unter Beachtung der vom Auftraggeber erteilten, handelsvertreterrechtlich zulässigen Weisungen ist Service Apotheke berechtigt, geeignete Dienstleister zu identifizieren, Vertragskonditionen zu verhandeln und Dienstverträge im Namen des Auftraggebers abzuschließen. Service Apotheke verfügt dabei über einen echten Verhandlungsspielraum in Bezug auf Preise, Einsatzbedingungen oder sonstige Vertragsparameter, um flexibel auf den Markt und die Bedürfnisse des Auftraggebers zu reagieren. Die Vermittlung erfolgt nicht automatisiert, sondern durch ein Team von operativen Mitarbeitenden, das die Interessen des Auftraggebers individuell betreut.
3.3 Service Apotheke verfügt über die vertraglich eingeräumte Vollmacht, Dienstverträge im Namen des Auftraggebers mit Dienstleistern abzuschließen. Diese Abschlussvollmacht erlaubt Service Apotheke, auf Grundlage übereinstimmender Willenserklärungen eigenständig Vertragsverhältnisse zu begründen. Service Apotheke besitzt einen echten Verhandlungsspielraum hinsichtlich Honorarhöhe, Einsatzbedingungen und sonstiger Vertragsparameter und nutzt diesen regelmäßig zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers.
3.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, gegenüber Service Apotheke entweder über die Webseite oder per E-Mail, Fax oder Telefon ein Gesuch bezogen auf die Vermittlung eines Dienstleisters zu formulieren. Service Apotheke beginnt im Anschluss mit der Suche nach einem qualifizierten Dienstleister. Service Apotheke ist nicht verpflichtet, die Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrags mit einem entsprechenden Dienstleister nachzuweisen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich Service Apotheke hierzu ausdrücklich in Textform gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet.
3.5 Entspricht die von Service Apotheke nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrages den Wünschen von Auftraggeber und Dienstleister, so setzen sich diese miteinander zwecks Abschlusses des konkreten Dienstvertrags miteinander in Verbindung. Sollte der Auftraggeber über keinen geeigneten Dienstvertrag verfügen, stellt Service Apotheke eine Vorlage zur freigestellten Verfügung. Ein Dienstvertrag kommt auch dann zustande, wenn Service Apotheke auf den Abschluss eines Dienstvertrags gerichtete, übereinstimmende Willenserklärungen eines Auftraggebers und eines Dienstleisters vorliegen und Service Apotheke beiden Vertragsparteien den Abschluss des Dienstvertrags bestätigt hat. Hierfür genügt eine Mitteilung in Textform über die wesentlichen Vertragsinhalte. Eine weitere Bestätigung durch eine der Vertragsparteien gegenüber Service Apotheke ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Dienstvertrag wird allein zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister geschlossen. Service Apotheke wirkt im Rahmen dieses Vertragsschlusses lediglich als Vermittler mit. Der Dienstleister führt den mit dem Auftraggeber geschlossenen Dienstvertrag aber in eigener Organisation und Verantwortung aus. Service Apotheke haftet nicht für die Durchführung und Erfüllung der Dienstverträge durch den Dienstleister.
3.6 Der Auftraggeber übermittelt Service Apotheke eine Kopie des abgeschlossenen Dienstvertrages unverzüglich nach dessen Zustandekommen. Eine Übermittlung ist entbehrlich, wenn sichergestellt ist, dass Service Apotheke vom Inhalt des abgeschlossenen Dienstvertrages bereits auf anderem Wege Kenntnis erlangt hat. Sollte der Umfang der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen des Dienstleisters hiervon abweichen, ist der Auftraggeber verpflichtet dies unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Beendigung des von Service Apotheke vermittelten Dienstvertrags Service Apotheke anzuzeigen.
4.1 Service Apotheke erhält für seine Tätigkeit nach den Regelungen dieses Vertrages eine erfolgsbezogene Vergütung (Provision). Im Falle der erfolgreichen Vermittlung, d.h. im Falle des Abschlusses eines Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und dem Dienstleister, ist der Auftraggeber verpflichtet, an Service Apotheke eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Etwaige Zahlungsabwicklungen über Service Apotheke erfolgen ausschließlich treuhänderisch im Namen des Auftraggebers. Service Apotheke tritt dabei nicht als eigener Zahlungsdienstleister auf.
4.2 Die Höhe der Provision beträgt höchstens 20 % der Netto-Vergütung, die zwischen Auftraggeber und dem Dienstleister für den von Service Apotheke vermittelten Dienstvertrag vereinbart worden ist, mindestens aber EUR 10,00 für jede vom Dienstleister erbrachte Arbeitsstunde. Die Provision nach Satz 1 versteht sich zuzüglich USt. in jeweils gesetzlicher Höhe.
4.3 Der Anspruch auf die Provision entsteht mit dem jeweiligen Vergütungsanspruch des Dienstleisters und wird mit der jeweiligen Vergütungsabrechnung des Dienstleisters fällig.
4.4 Soweit sich Service Apotheke gemäß Ziffer 3.4 Satz 4 verpflichtet, die Gelegenheit zum Abschluss eines dem Gesuch des Auftraggebers entsprechenden Dienstvertrags nachzuweisen, steht Service Apotheke im Falle einer Stornierung, bzw. einer Rücknahme bereits zugesagter Dienste durch den Auftraggeber vor dem Abschluss eines Dienstvertrags ein Anspruch auf Zahlung von Stornogebühren, bzw. einer Vertragsstrafe wie folgt zu: • Für zugesagte Einzeltermine (Einzelne Tage) berechnet Service Apotheke eine Stornogebühr von 65 €/storniertem Einzeltermin. Stornowünsche sind Service Apotheke schriftlich an team@ ServiceApotheke.tech zu melden. • Ab 3 Werktagen vor Dienstbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich. *** Bei Nichteinhaltung o.g. Fristen werden die betroffenen Dienste/Termine vollumfänglich des sich gem. schriftlicher Terminzusage ergebenden Gesamtbetrages abgerechnet • Für zugesagte, zusammenhängende Blocktermine (bestehend aus mehreren einzelnen Tagen) sowie für Nacht- und Notdienste berechnet Service Apotheke eine Stornogebühr von 65 €/storniertem Einzeltermin. Stornowünsche sind Service Apotheke schriftlich an team@ServiceApotheke.tech zu melden. • Ab 7 Werktagen vor Dienstbeginn ist eine Stornierung dieser Termine nicht mehr möglich. *** Wenn ein Notdienst sowohl Tagesstunden (länger als 2 Stunden) als auch die Nachtstunden miteinschließt, werden bei einer Stornierung 2 × 65 € berechnet *** Bei Nichteinhaltung o.g. Fristen werden die betroffenen Termine/Dienste zu 60 % des sich gem. schriftlicher Terminzusage ergebenden Gesamtbetrages abgerechnet.
4.5 Im Falle der Stornierung eines gemäß Ziffer 4.1 vermittelten Dienstvertrags beträgt die Vermittlungsprovision EUR 65,00 für jeden ursprünglich vereinbarten Vertretungstermin des Dienstleisters. Der Anspruch wird mit der Stornierung des Dienstvertrags fällig.
4.6 Provisionspflichtig ist auch jede Verlängerung und jeder Neuabschluss eines Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister, sofern die Vermittlungstätigkeit von Service Apotheke für den Abschluss des (kongruenten) Folgevertrages kausal war. Die Kausalität der Vermittlungstätigkeit von Service Apotheke wird bei Vertragsverlängerungen stets vermutet und bei Neuabschlüssen dann vermutet, wenn zwischen der Beendigung des Dienstvertrags und dem Neuabschluss eines Dienstvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen. Bei dem vorstehenden Satz handelt es sich um eine widerlegbare und einen Gegenbeweis zulassende Kausalitätsvermutung.
4.7 Service Apotheke wird die jeweils geschuldete Provision in Rechnung stellen.
5.1 Die Rechnungslegung für die durch den Dienstleister im Rahmen von mit dem Auftraggeber geschlossenen Dienstverträgen erbrachten Dienstleistungen erfolgt durch den Dienstleister entweder vollständig eigenständig oder mit technischer Unterstützung durch Service Apotheke. Service Apotheke handelt bei der Entgegennahme der Rechnung als Empfangsvertreter des Auftraggebers.
5.2 Der Auftraggeber hat Service Apotheke unverzüglich über Vertragsstörungen jeder Art, Dienstverhinderungen sowie eine etwaige Kündigung oder einvernehmliche Beendigung des Dienstvertrags zu informieren.
5.3 Der Auftraggeber bevollmächtigt und beauftragt Service Apotheke, die Rechnungsstellung der Dienstleister anhand der von dem Auftraggeber angegebenen Öffnungszeiten sowie unter Berücksichtigung des Inhalts des geschlossenen Dienstvertrags zu überprüfen.
5.4 Service Apotheke ist berechtigt, den so ermittelten Anspruch des Dienstleisters und die eigene Provision beim Auftraggeber einzuziehen und ist verpflichtet, den erfolgreich beim Auftraggeber eingezogenen Auszahlungsbetrag an den Dienstleister auszuzahlen.
Hinweis: Die vollständigen Regelungen (einschließlich §§ 6–12 zu Haftung, Datenschutz, Laufzeit, Schlussbestimmungen) wurden entsprechend angepasst. Alle Verweise auf „ Service Apotheke“ sind durch „ Service Apotheke“ ersetzt, die Kontaktdaten sowie die E-Mail-Adressen wurden auf den neuen Markennamen aktualisiert.
1.1 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform durch Dienstleister“ regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Service Apotheke Plattform , Karlsplatz 2 Krefeld 47798 – im Folgenden „ Service Apotheke“ genannt – und den approbierten Apothekerinnen und approbierten Apothekern, Pharmareferenten, Coaches und Angehörigen artverwandter Berufsgruppen, welche Interesse an Dienstverträgen mit Apothekeninhabern haben – im Folgenden: „Dienstleister“ genannt – gemeinsam mit Service Apotheke im Folgenden auch „Vertragsparteien“ genannt.
1.2 Etwaige Geschäftsbedingungen der Dienstleister gelten nicht, unabhängig davon, ob Service Apotheke diese ausdrücklich abgelehnt hat.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.
1.4 Die aktuelle Version kann jederzeit unter ServiceApotheke.tech/agb eingesehen werden.
Service Apotheke bietet eine Online-Plattform zur Anbahnung von Dienstverträgen zwischen Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern („Apotheke“) und Dienstleistern. Gegenstand dieses Vertrages sind die Nutzungsbedingungen der Online-Plattform für die Dienstleister. Service Apotheke handelt dabei ausschließlich im Auftrag der Apotheken als einseitiger Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB. Zwischen dem Dienstleister und Service Apotheke kommt kein Handelsvertreter- oder Vermittlungsvertrag zustande. Die Plattform stellt lediglich die Nutzungsmöglichkeit zur Verfügung, um den Kontakt zu Apotheken zu ermöglichen.
Kontakt für Stornierungen:team@ ServiceApotheke.tech | Allgemein: team@ServiceApotheke.tech
Plattform: ServiceApotheke.tech